| AGB |
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Allgemeine Verkaufs-
und Lieferbedingungen der HGM Haus und Gartenmarkt GmbH, Leipziger Strasse 6,
27232 Sulingen I. Geltungsbereich, Geltung der VOB 1.
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde.
2.
Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. 3.
Übernehmen wir auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von
Bauelementen, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), und zwar
die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C)
Bestandteil aller Angebote und Verträge über solche Bauleistungen. Die VOB wird
dem Kunden in diesem Fall ausgehändigt. II.
Vertragsschluss, Beschaffenheit der Ware 1.
Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst
dann zustande, wenn dem Kunden unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht
oder wir mit den Lieferungen und Leistungen beginnen. 2.
Wir können an uns gerichtete Angebote innerhalb von 14 Tagen annehmen. 3.
Bei Internet-Versteigerungen oder sonstigen Verkäufen gegen Höchstgebot
vollzieht sich der Vertragsschluss automatisch mit dem jeweils Meistbietenden
beim Ende der Auktion. 4.
Für den Inhalt des Vertrages maßgebend sind unser Angebot, unsere schriftliche
Auftragsbestätigung und diese Bedingungen. 5.
Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sie mit dem Kunden vereinbart sind, dem
Kunden zumutbar sind oder sie aufgrund einzelner, voneinander getrennter
Bestellvorgänge erfolgen. 6.
Trotz sorgfältiger Herstellung der Holzprodukte kann es zu Abweichungen von
Katalogbildern bzw. Ausstellungsstücken kommen. Holz ist ein Naturprodukt.
Abweichungen können sein: kleine Trockenrisse als Seiten- und Kernriß,
festverwachsene Äste, Harzaustritt, Astlöcher. 5. Lieferungen erfolgen in
handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerken beanspruchten Toleranzen
hinsichtlich der Dicke, Farbe oder Struktur, sonstiger Maße, sowie der Fehler
usw. werden auch von uns in Anspruch genommen. 7.
Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Ware gehören nur diejenigen
Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer
Auftragsbestätigung genannt sind. 8.
Erklärungen zur Beschaffenheit der Ware stellen im Zweifel nur dann eine
Garantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie
bezeichnet haben. III.
Lieferung, Gefahrübergang 1.
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. 2.
Verbindliche Liefer- und Leistungstermine vereinbaren wir nur schriftlich.
Liefertermine bezeichnen nur bei Frei-Haus-Lieferungen den Tag des
Wareneingangs beim Kunden, ansonsten den Tag des Warenausgangs bei uns. 3.
Wir kommen nicht vor Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist mit
unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung in Verzug. 4.
Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und
Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten
vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer,
Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen
für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung,
auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden. 5.
Wir sind berechtigt, von genannten Lieferterminen abzuweichen, wenn wir trotz
vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages von unserem
Vorlieferanten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert werden, es ei
denn, wir haben dies zu verschulden. 6.
Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Weitere Wege und Mehraufwand bei
Lieferung werden nachbelastet und separat in Rechnung gestellt. IV.
Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen 1.
Von uns genannte Preise gelten brutto frei Haus einschließlich gesetzlicher
Umsatzsteuer und Verpackung (mit Ausnahme von Leih- und Tauschverpackung), es
sei denn, wir haben mit dem Kunden etwas anderes schriftlich vereinbart. 2.
Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort unserer Niederlassung, es
sei denn, sie überschreiten an angemessenes Verhältnis zum Wert des
Liefergegenstandes. 3.
Unsere Rechnungen sind in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der
Kunde kommt, ohne dass es einer weiteren Erklärung durch uns bedarf, 30 Tage
nach dem Rechnungsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat und der Kunde in
der Rechnung auf diese Folge hingewiesen worden ist. 4.
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, an uns Zinsen in Höhe von 5%
über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen. 5.
Hat die Kaufsache Mängel, steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
es sei denn, die Ware ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht
offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem
solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der
einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den
voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. 6.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer Zustimmung. V.
Mängel der Kaufsache Der
Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14
Tagen nach Feststellung eines Mangels per Telefax oder e-mail, anzuzeigen
(Absendung genügt). Die Mängel sind dabei detailliert zu beschreiben. Diese
Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte dar. VI.
Haftungsbeschränkungen, Rücktrittsausschluss 1.
Für vorsätzlich verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln,
für Schäden aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem ProdHG
haften wir unbeschränkt. In demselben Umfang haften wir auch im Falle einer
Garantie. 2.
Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die auf einfacher
Fahrlässigkeit beruht, haften wir beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren,
vertragstypischen Schadens. 3.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir
nur in den in Absatz 1 und 2 genannten Fällen. 4.
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden
sind ganz ausgeschlossen. 5.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüsse gelten auch für
unsere Organe, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen. 6.
Liegt eine Pflichtverletzung vor, die wir nicht zu vertreten haben und die
keinen Mangel der Ware darstellt, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrage
nicht berechtigt. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer
angemessenen Frist nach Aufforderung durch uns zu erklären, ob er vom Vertrag
zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. VII. Haftung bei
Lieferverzug und Unmöglichkeit 1.
Bei Lieferverzögerung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von
uns, einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In anderen Fällen ist unsere Haftung auf Schadensersatz neben
oder statt der Leistung auf 3% des Wertes der Lieferung, maximal jedoch 15%
dieses Wertes begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2.
Ist uns die Lieferung unmöglich, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach
den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz der
vergeblicher Aufwendungen auf 15% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung,
der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht in Fällen
des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Haftung und wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. VIII.
Eigentumsvorbehalt 1.
Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung aus dem Vertrag
unser alleiniges Eigentum. 2.
Die Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden erfolgt stets für
uns. Wird unsere Ware mit anderen Sachen verarbeitet, umgebildet, untrennbar
vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache
zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die
andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass der
Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen die Anteilsübertragung
an. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich für uns. 3.
Forderungen aus eventuellem Weiterverkauf der Ware, Versicherungsansprüche
sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder
Verlustes der Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. 4.
Der Kunde tritt für den Fall der Beschädigung unserer Ware seine Ansprüche
gegen die Versicherungsgesellschaft, bei der er die Ware gegen Schäden
versichert hat sowie etwaige Ansprüche gegen Dritte hiermit im Vorwege ab. Wir
nehmen die Abtretung an. IX.
Verjährungsfristen 1.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Ware oder aus
anderem Grund verjähren in zwei Jahren, unabhängig von der Rechtsgrundlage. Bei
gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüchen
wegen Mängeln 12 Monate, wenn dieses nicht anders vereinbart wurde. 2.
Ansprüche wegen eines Mangels der Ware, der in einem dinglichen Recht eines
Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, oder in
einem sonstigen Recht, das in einem Grundstück eingetragen werden kann,
besteht, verjähren in drei Jahren. 3.
Abweichend von den Ziffern IX. 1, 2 gelten für folgende Ansprüche des Kunden
die gesetzlichen Verjährungsfristen: a)
Ansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen
Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie b)
Ansprüche wegen arglistigen Verschweigen eines Mangels. 4.
Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. IX.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenschutz 1.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. 2.
Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland,
ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. 3.
Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen
personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Mit Ihrer
Unterschrift bestätigen Sie, die oben genannten Geschäftsbedingungen im vollen
Umfang gelesen und akzeptiert zu haben! |



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